(K)ein abgeschlossenes Kapitel der westdeutschen Geschichte.
Szenische Lesung mit der bremer shakespeare company
Am Dienstag, den 24. April 2018, hat die Lesung in der Reihe „Aus den Akten auf die Bühne“ einen Außentermin im Focke-Museum. Dort wird sie im Rahmen der Sonderausstellung Protest + Neuanfang. Bremen nach 68! aufgeführt.
Dienstag, 24. April um 19.00 Uhr
Karten: 13€, erm. 6€
Karten erhältlich im Focke-Museum
oder unter: 0421-699 600 50
Staatsschutz – Treuepflicht – Berufsverbot
Szenische Lesung aus der Reihe „Aus den Akten auf die Bühne“. Kooperation bremer shakespeare company und Universität Bremen, Institut für Geschichtswissenschaft.
Einrichtung Text/Szene: Peter Lüchinger. Mit: Simon Elias, Peter Lüchinger, Erik Roßbander, Erika Spalke, Kathrin Steinweg.
Innere Sicherheit, Staatsschutz und Verfassungstreue sind zentrale Themen der öffentlichen Auseinandersetzung in den 1970er Jahren.
Grundlage der Lesung sind verschiedene Fälle (zum Beispiel Antje Linder, Barbara Larisch, Hermann und Renate Kuhn, Heidi Schelhowe, Frank Behrens, Günter Griese). Sie sind im Staatsarchiv Bremen überliefert, weil ihr Rechtsanwalt (Gerhard Baisch) die Akten dorthin abgegeben hat und die meisten Betroffenen einwilligten, dass ihre Akten „zum Sprechen“ gebracht werden dürfen. Mit ausgewählten Dokumenten (Adenauer-Erlass 1950 u.a.) und Artikeln aus der (inter-)nationalen Presse (Alfred Grosser, Jürgen Habermas z.B.) wird der Radikalenbeschluss in die Geschichte Westdeutschlands verortet.
Die Forschung zum Radikalenbeschluss, der die kritischen Vertreter/innen einer Generation verunsicherte, steht noch in den Anfängen. Die Praxis in einem Bundesland anhand von Fallakten – und damit die konkreten Folgen für die Betroffenen – ist bis jetzt noch nicht untersucht. Bremen ist unter mehreren Gesichtspunkten besonders spannend. Die Gründung der Universität und die Sorge des Staates, dass vor allem „linke Extremisten“ von ihr angezogen werden, in Bremen studieren wollen oder sogar Stellen bekommen; ein Bürgermeister (Hans Koschnick), der relativ früh den „Extremistenbeschluss“ als Fehler bezeichnete und dessen Anwendung zu entschärfen versuchte; und schließlich nach jahrelangen Initiativen der Fraktion Die Grünen / Bündnis 90/die Grünen der Beschluss von Senat und Bürgerschaft 2011/2012, die Richtlinien aufzuheben, die Betroffenen zu rehabilitieren und zu entschädigen.